Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Social Fabrik
Stand: 07.08.2025
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Social Fabrik, Inhaber: Marvin Friedberg, Stille Straße 1, 30952 Ronnenberg, Deutschland – nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – im Bereich Recruiting, Personalvermittlung und Performance-Recruiting.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 2 Vertragsart und Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Personalvermittlung, Active Sourcing, Performance-Marketing sowie unterstützende Maßnahmen zur Personalgewinnung.
- Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Hauptvertrag.
- Bei den vereinbarten Leistungen handelt es sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB.
- Der Auftragnehmer schuldet ausdrücklich keinen bestimmten Erfolg und insbesondere keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen, Interviews oder Einstellungen.
§ 3 Vertragsschluss
- Verträge können schriftlich, elektronisch (z. B. E-Mail, digitale Signatur) oder fernmündlich (Telefon, Video-Call) geschlossen werden.
- Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots oder durch ausdrückliche Bestätigung per E-Mail.
- Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass Telefon- oder Videogespräche zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden können.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
- Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Hauptvertrag.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Gerät der Auftraggeber in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
- Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag.
- Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bereits vorgestellte Kandidaten bleiben provisionspflichtig gemäß vertraglicher Vereinbarung.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, Bewerber zeitnah zu kontaktieren und Feedback zu geben.
§ 7 Bewerbermanagement-System
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit Zugang zu einem digitalen Bewerbermanagement-System zur Verfügung.
- Der Zugang dient ausschließlich der Vertragsdurchführung.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bewerberstatus und Einstellungen korrekt im System zu dokumentieren.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Systemnutzungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit zu protokollieren. Eine Analyse des Nutzerverhaltens zu Marketingzwecken erfolgt nicht.
- Nach Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht am System.
§ 8 Provisionsauslösung
- Ein Anspruch auf Provision entsteht, wenn zwischen dem Auftraggeber und einem vom Auftragnehmer vorgestellten oder vermittelten Kandidaten ein Arbeits- oder Dienstvertrag zustande kommt.
- Die Provision wird auch fällig, wenn der Vertragsabschluss:
- innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung erfolgt,
- über ein verbundenes Unternehmen erfolgt oder
- auf einer anderen Position im Unternehmen erfolgt.
- Maßgeblich ist der Abschluss eines unterschriebenen Arbeitsvertrags.
§ 9 Nutzungsrechte und Urheberrechte
- Alle durch den Auftragnehmer erstellten Inhalte, Anzeigen, Kampagnen, Texte und Creatives bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer der Vertragslaufzeit.
- Eine Weitergabe oder Vervielfältigung außerhalb des Vertragszwecks ist unzulässig.
§ 10 Referenznennung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und Logos im Rahmen eigener Marketingmaßnahmen zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 11 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
- Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg einer Recruiting-Maßnahme wird ausgeschlossen.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 12 Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO.
- Der Auftraggeber wird darauf hinterwiesen, dass Bewerberdaten verarbeitet werden.
- Sofern erforderlich, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.
- Bewerberdaten dürfen ausschließlich zum Zweck der Stellenbesetzung verwendet werden.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Hannover.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.